Betrifft Sie die neue Registrierkassensicherheitsverordnung (kurz RKSV)?
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn
- der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,– und
- die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,– im Jahr überschreiten.
Kann treatsoft als zulässige Registrierkasse lt. RKSV verwendet werden?
Ja, Sie können treatsoft als zulässige Registrierkasse lt. RKSV verwenden. Die ersten Teile der RKSV treten am 01.01.2016 in Kraft. Diese Anforderungen der Verordnung werden von uns in den Updates im 4. Quartal 2015 abgedeckt. Darüber hinaus muss die Registrierkasse ab 01.01.2017 auch über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Belege gewährleistet. Sobald die Europäische Union die Verordnung freigegeben hat werden wir auch diese Anforderungen an die Registrierkasse entsprechend umsetzen.
Link zur Verordnung:
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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